Notarvertrag

VERFAHRENSABLAUF BEIM NOTARVERTRAG

Wir begleiten Sie


Selbstverständlich begleiten wir, die Agentur IMMO-SERVICE-TRIER (IST), als der vom Verkäufer und vom Käufer beauftragte Makler, Sie beim notariellen Kaufvertragsabschluss, der für den ordnungsgemäßen Kauf einer Immobilie ohne Ausnahme notwendig ist. Die Auswahl des Notariats erfolgt in der Regel in Absprache mit den Beteiligten.

Das Notariat erhält von uns alle Informationen, die für die Abfassung des notariellen Kaufvertrages erforderlich sind. Auf dieser Basis entwirft der Notar oder die Notarin den Vertrag, stimmt eventuelle Änderungswünsche ab und bringt Ihre Wünsche und die Wünsche der anderen Vertragspartei in eine rechtlich einwandfreie Form. Uns, der Agentur IMMO-SERVICE-TRIER (IST), wird sodann zeitnah vom Notariat der entsprechende Kaufvertragsentwurf übermittelt, den wir selbstverständlich im Detail nochmals „kontrollieren“.
Dieser Kaufvertragsentwurf wird von uns umgehend an Sie als Verkäufer und Käufer weitergeleitet, in der Regel mit unseren zusätzlichen schriftlichen Erläuterungen. Wir handhaben dies auch grundsätzlich so, dass wir den Vertragsentwurf einige Tage vor dem Notartermin mit Ihnen hinsichtlich seiner einzelfallbezogenen Daten persönlich durchsprechen. Danach wird der Notartermin durch uns vereinbart, selbstverständlich nach vorheriger Absprache mit Ihnen und dem Notariat. In der Regel findet die Beurkundung ca. 2 bis 3 Wochen, nachdem sich die Parteien (Verkäufer und Käufer) in einem von uns aufgenommenen schriftlichen Reservierungsauftrag bzw. einer schriftlichen Vorvereinbarung auf den Verkauf/Kauf geeinigt haben, statt. Danach wird der Vertrag im Beurkundungstermin notariell beurkundet. Dazu müssen beide Vertragsparteien, selbstverständlich unterstützend in unserer Begleitung, im Notariat erscheinen.

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.


SO GEHT ES WEITER

Die Beurkundung


Bei der Beurkundung

  • befragt der Notar oder die Notarin die Vertragsparteien über ihren Willen,
  • erklärt er den Sachverhalt,
  • belehrt er über die rechtliche Tragweite des Geschäftes und
  • gibt er die Erklärungen der Parteien klar und unzweideutig in der Niederschrift über die Verhandlung wieder.

Der Notar oder die Notarin liest Ihnen und den weiteren zur Beurkundung erschienenen Personen anschließend die Niederschrift vor. Entspricht diese dem Willen der Parteien, wird sie anschließend von den Vertragsparteien sowie dem Notar oder der Notarin unterschrieben. Damit ist die Beurkundung des Kaufvertrags abgeschlossen. Zum Schutz des Anspruchs des Käufers auf Übertragung des Eigentums an der verkauften Immobilie kann im Grundbuch eine Eigentumsvormerkung eingetragen werden. Damit der Kaufvertrag wirksam beziehungsweise vollzogen werden kann, können nachträgliche Zustimmungen von Gerichten, Behörden oder Privatpersonen erforderlich sein. Der Notar oder die Notarin wird Sie darüber sowie über etwaige gesetzliche Vorkaufsrechte aufklären.
Das Eigentum geht nicht bereits mit Abschluss des Kaufvertrags auf den die erwerbende Partei über, sondern erst nachdem

  1. die Auflassung erklärt und
  2. die Eigentumsänderung im Grundbuch eingetragen ist.
Der Notar oder die Notarin wird dabei einen Weg wählen, der gewährleistet, dass zum Schutz der Verkäuferin oder des Verkäufers das Eigentum erst übergeht, wenn der Käufer den Kaufpreis vollständig bezahlt hat.

RESÜMEE

Wir, die Agentur IMMO-SERVICE-TRIER (IST), begleiten Sie als Verkäufer/Käufer bei allen Schritten, die für eine ordnungsgemäße Durchführung eines notariellen Kaufvertrages notwendig sind.
Sie erhalten durch unsere seit dem Jahre 1990 Erfahrung bei der Abwicklung von Kaufverträgen im Segment „Immobilien“ eine zusätzliche Sicherheit; vertrauen Sie uns bitte.
ANGEBOTE